Wormser Reichstag 1521
VOLKSHELD, PROVOKATEUR, REFORMATOR
Am 6. März 1521 sprach Karl V. die Vorladung an Luther aus und ließ ihm einige Tage später über Kurfürst Friedrich das freie kaiserliche Geleit nach Worms zusichern. Luther sollte spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Vorladung in Worms erscheinen. Parallel veröffentlichte Karl V. nun ohne die Stände – zwei entsprechende Versuche waren zuvor gescheitert – ein „Sequestrationsmandat“ am 26. oder 27. März 1521. Damit war Martin Luther schon im Voraus verurteilt. Seine Schriften sollten eingezogen und vernichtet werden. Davon wusste Martin Luther zunächst nichts.
Vermutlich am 29. März 1521 übergab der Reichsherold Kaspar Sturm die Vorladung in Wittenberg an Martin Luther. Sie sprach allgemein davon, dass Erkundigungen über seine Schriften eingezogen werden sollten. Von einem Widerruf war darin nicht die Rede.
Der Reichsttag zu Worms 1521 - Beteiligte Personen:
500 Jahre Luther in Worms
Ankunft in Worms
Am nächsten Morgen reiste er weiter und traf am Dienstag, dem 16. April 1521, vormittags gegen 10 Uhr durch die Mainzer Pforte und die Martinspforte in Worms ein. Die Stimmung in der Wormser Bevölkerung war pro-lutherisch, die Ankunft Luthers ein öffentliches Ereignis. Reichsherold Kaspar Sturm ritt mit einem Knecht voran, es folgte der Wagen und zu Pferd Justus Jonas. Trompeten meldeten vom Dom die Ankunft. 2000 Menschen sollen den Einzug verfolgt haben.
Martin Luther wurde ein Zimmer im Johanniterhof zugeteilt, wo auch die Mitglieder der kursächsischen Delegation, so die Räte Friedrich von Thun und Philipp von Feilitzsch, und der Reichserbmarschall Ulrich von Pappenheim logierten. Wegen des durch den Reichstag verursachten Raummangels musste Luther sich ein Zimmer mit den kursächsischen Beamten Hans Schott und Bernhard von Hirschfeld teilen. Schon am Tag der Ankunft wurde er von einer Reihe von Reichsständen aufgesucht, darunter Landgraf Philipp I. von Hessen.
PDF: Worms um 1521
17. April 1521
Am Vormittag des 17. April 1521 erhielt Martin Luther von Erbmarschall Ulrich von Pappenheim die Vorladung auf 16 Uhr nachmittags in den Bischofshof, wo der Kaiser logierte. Pappenheim und Reichsherold Sturm geleiteten ihn durch den Garten des Johanniterhofes und einige Gassen zu einem Hintereingang des Bischofshofes. Der direkte Weg durch die Kämmerergasse war durch Schaulustige gefüllt. Dieser Weg stellte ein Sicherheitsproblem dar. Der Kaiser befand sich bereits im Saal. Martin Luther hatte vom Hofprotokoll wenig Ahnung und wurde deshalb erst einmal von Erbmarschall Ulrich von Pappenheim zurechtgewiesen, weil er unaufgefordert Konrad Peutinger ansprach, den er von einem früheren Aufenthalt in Augsburg kannte.
Anwesend war auch der Wittenberger Jurist Hieronymus Schurff, der in Worms für Friedrich III. arbeitete und hier als Anwalt für Martin Luther auftrat. Der Kaiser sprach nicht selbst mit Luther, sondern durch einen „Orator“, Johann von Eck, Offizial des Erzbischofs von Trier. Der Kaiser konnte dem Geschehen – soweit es in deutscher Sprache ablief – nur mit Hilfe von Dolmetschern folgen.
Die Erwartung Martin Luthers war gewesen, dass es eine Disputation geben werde, eine damals im akademischen Bereich übliche Form der Auseinandersetzung. Seitens des Kaisers war aber lediglich vorgesehen, dass Martin Luther – ohne den Austausch irgendwelcher Argumente – seine Thesen zurücknehmen sollte. Davon erfuhr Martin Luther erst unmittelbar vor Ort. Johann von Eck stellte Martin Luther die Fragen: Ob er die 22 im Saal ausgelegten Bücher als seine Schriften anerkenne, ob er sich dazu bekenne oder was er daraus gegebenenfalls widerrufen wolle? Es handelte sich um zwischen 1519 und Anfang 1521 gedruckte Werke in deutscher und lateinischer Sprache. Hieronymus Schurff bestand zunächst darauf, dass die Schriften für das Protokoll einzeln aufgelistet wurden. Es handelte sich um:
Deutschsprachige Schriften
1. Titelblatt des Augsburger Drucks Von den gutten wercken von 1521, Holzschnitt von Hans Weiditz
2. Von den guten Werken (lag auch in der lateinischsprachigen Ausgabe vor)
3. Von der Freiheit eines Christenmenschen
4. An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung
5. Ein Sermon von dem Neuen Testament, das ist von der Heiligen Messe
6. Unterricht auf etliche Artikel, die ihm von seinen Abgönnern aufgelegt und zugemessen werden
7. Antwort auf die Zettel, so unter des Offizials zu Stolpen ist ausgegangen
8. Appellation oder Berufung an ein christliches freies Konzil von dem Papst Leo und seinem unrechten Frevel, erneuert und repetiert (lag auch in der lateinischsprachigen Ausgabe vor)
9. Auf des Bocks zu Leipzig Antwort
10. Ein Unterricht der Beichtkinder über die verbotenen Bücher
11. Ein kleiner Sermon von dem Wucher
12. Auf das überchristlich, übergeistlich und überkünstlich Buch
13. Von dem Papsttum zu Rom, wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig
Lateinischsprachige Schriften
Lucubrationes
De captivitate Babilonica
Assertio articulorum
De bonis operibus (lag auch in der deutschsprachigen Ausgabe vor)
Explanatio dominice orationis
Appellatio ad concilium (lag auch in der deutschsprachigen Ausgabe vor)
Quare libris pontificis sint combusti
Sermo de preparatione ad moriendum
Exposition in tredecim psalmos rimos
Adversus execrabilem antichristi bullam (Begründung der Verbrennung der päpstlichen Bannbulle)
Nuntius Hieronymus Aleander hatte die Schriften wohl kurzfristig bei Buchhändlern in Worms gekauft, um sie dem Verhandlungsführer Johannes von Eck zur Verfügung stellen zu können. Insofern war die Zusammenstellung eher zufällig nach dem Angebot des Wormser Buchmarkts. Die Bücher sollten quasi Luthers Werk repräsentieren. Der Bücherstapel enthielt deshalb auch kaum ein Werk, das in der Bannandrohungsbulle Exsurge domine vom Juni 1520 genannt war.
Luther erkannte die Bücher als seine an. Er sagte, die Sache betreffe den Glauben, das Seelenheil und Gottes Wort. Es wäre deshalb gefährlich, sich unbedacht zu äußern und er erbat Bedenkzeit, um ohne das göttliche Wort zu verletzen oder sein Seelenheil in Gefahr zu bringen, antworten zu können.
In Martin Luthers eigener Darstellung liest sich das so:
„So ist nichts mehr hie gehandelt denn so viel: Sind die Bücher dein? Ja. Willtu sie widerrufen oder nicht? Nein. So heb dich!“
Nach einer Beratung von Kaiser und Fürsten eröffnete ihm Johann von Eck nach einer eindringlichen Rede, seine Irrtümer zu widerrufen, daraufhin, dass Karl V. ihm eine eintägige Bedenkfrist gewähre. Der Herold brachte Luther in sein Quartier zurück, wo ihn wieder zahlreich Adelige besuchten.
18. April 1521
Luther auf dem Reichstag in Worms (kolorierter Holzschnitt, 1556)
So kam es am 18. April 1521 zu einem zweiten Termin vor dem Kaiser. Wieder geleitete der Reichsherold Luther zum Bischofshof. Da sich vorangehende Verhandlungen in anderen Angelegenheiten verzögert hatten, musste er zwei Stunden in großem Gedränge warten. Obwohl diesmal ein größerer Saal gewählt worden war, fanden nicht alle, die Einlass begehrten, Zutritt. Wegen der schon späteren Stunde war der Saal mit Fackeln beleuchtet. Es war heiß und Luther schwitzte sehr.
Johann von Eck wiederholte die Fragen vom Vortag. Luther antwortete mit einer längeren Ausführung. Er forderte durch Beweise aus der Heiligen Schrift widerlegt zu werden. Es folgte eine längere Antwort durch Johann von Eck mit der abschließenden Frage, ob Luther nun widerrufe oder nicht? Darauf folgte Luthers berühmte Sentenz (die im Original in Lateinisch gesprochen wurde):
„… wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde, denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“
Diese Berufung auf die Bibel und das individuelle Gewissen sind der zentrale Moment des Auftritts von Martin Luther vor dem Reichstag und ein Schlüsselereignis der Reformation.
Der Kaiser beschuldigte Luther eines Irrtums:
„… Denn es ist sicher, dass ein einzelner Mönch in seiner Meinung irrt, wenn diese gegen die der ganzen Christenheit, wie sie seit mehr als tausend Jahren gelehrt wird, steht. Deshalb bin ich fest entschlossen, an diese Sache meine Reiche und Herrschaften, mein Leib, mein Blut und meine Seele zu setzen.“
Der Kaiser setzte so Tradition und rein quantitative Argumente gegen Martin Luthers inhaltlich-qualitatives Argumentieren ein – und scheiterte damit letztendlich.
Letzte Tage in Worms
Ab dem Morgen des 19. April 1521 verhandelte Karl V. mit den Reichsständen über das weitere Vorgehen. Er sah in Martin Luther nun den Häretiker, gegen den vorzugehen sei, und erwartete das auch von den Reichsständen. Hier aber lag das Problem einer konsequenten Politik gegen Martin Luther: Die Reichsstände waren sich eben nicht einig, ob oder inwieweit gegen ihn vorzugehen war.
Am 22. April 1521 gewährte der Kaiser den Reichsständen eine dreitägige Frist, Martin Luther doch noch zu einem Widerruf zu bewegen. Sie bildeten eine Kommission, die das Gespräch und den Ausgleich mit Martin Luther versuchen sollte. Sie bestand aus:
Richard von Greiffenclau, Erzbischof von Trier und Kurfürst Joachim von Brandenburg, beide für die Kurfürsten, Herzog Georg von Sachsen und Kanzler Hieronymus Vehus als Vertreter des Markgrafen von Baden, als Vertreter der Reichsfürsten, Christoph von Stadion, Bischof von Augsburg und Hieronymus Schulz, Bischof von Brandenburg als Vertreter der Bischöfe Deutschmeister Dietrich von Cleen und Graf Georg von Wertheim als Vertreter der Grafen Dr. Hans Bock aus Straßburg und Dr. Konrad Peutinger aus Augsburg als Vertreter der Städte. Das Gespräch begann am 24. April 1521, morgens um sechs Uhr im Quartier des Erzbischofs von Mainz. Die Gesprächsführung lag bei Vehus. Luther war nicht bereit, hinter seine Feststellung zurück zu treten, dass er in seinen Aussagen durch das Evangelium gebunden sei.
Ein weiteres Gespräch fand am 25. April 1521 statt und zog sich mit Unterbrechungen über den ganzen Tag, wobei nur einige der Vertreter der Kommission anwesend waren. Luther war weiter nicht bereit, hinter seine Aussage zurückzutreten. Noch am selben Abend suchten ihn der österreichische Kanzler Maximilian von Zevenbergen und Johann von Eck auf, entließen Martin Luther vom Reichstag und sagten ihm für die nächsten drei Wochen sicheres Geleit unter der Bedingung zu, dass er unterwegs nicht predige oder schreibe. Sie verabschiedeten sich mit Handschlag. Zahlreiche Adelige verabschiedeten sich von Luther, darunter auch Landgraf Philipp I. von Hessen, der ihm einen Geleitbrief durch sein Territorium aushändigte
Am 26. April 1521 verließen Martin Luther und seine Begleiter gegen zehn Uhr vormittags Worms. Das waren Nikolaus von Amsdorf, Hieronymus Schurff, Justus Jonas, Johann Petzensteiner und Petrus Suawe. 20 Reiter gaben Geleit, die wohl Franz von Sickingen stellte. Sie erreichten Oppenheim, wo der Reichsherold zu ihnen stieß und sie übernachteten.
Die Wormser Luther-Bibliothek
Georg Spalatin
Georg Burkhardt nannte sich später Spalatin (* 17. Januar 1484 in Spalt im Bistum Eichstätt (daher sein Name); † 16. Januar 1545 in Altenburg) und war ein deutscher Humanist, Theologe, Reformator und Historiker.
Die Forschungsbibliothek Gotha hat einen handschriftlichen Bericht von Georg Spalatin über die Verhandlungen mit Martin Luther vor 500 Jahren in Worms in ihrer umfassenden Druck- und Handschriftensammlung zur Reformation in Europa aufbewahrt. Spalatin war Geheimsekretär des sächsischen Kurfürsten Friedrich III., genannt des Weisen, und begleitete ihn auf dem Reichstag, wo Luthers Fall endgültig geklärt werden sollte. 20 Jahre später schrieb Spalatin einen Teil seiner Annalen über diesen Fall, wobei er seine eigenen Erinnerungen in erzählerischer Form einfließen ließ und die Worte von Luther und anderen Personen, die er in Worms gehört hatte, wiedergab. Seine mündlichen Reden schreiben Luther unerschrockenen Bekennermut zu und dienen dazu, den Reformator zu heroisieren. Der Bericht gewinnt durch Spalatins Darstellung an Lebendigkeit und erweckt den Eindruck der Authentizität.
Luther-Rundgang Worms: Luther-Rundgang und Lutherstätten in Worms per google.
Luther-Bibliothek Worms PDF
Etwa 250 historische Werke aus der Stadtbibliothek Worms sind im Volltext im Internet zugänglich, darunter 61 Werke von Martin Luther. Luther-Bibliothek Digital
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