Großer deutscher Bauernkrieg 1525
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Im Jahre 1502 entstand im Bistum Speyer der "Bundschuh", ein Bauernbund, der gegen die drückende Herrschaft aufbegehrte. In Württemberg folgte 1514 die Bewegung "Armer Konrad" mit ähnlichen Zielen.
In Schwaben verlangten die Bauern in ihren "12 Artikeln" mehr Rechte und Freiheiten, wie die Mitbestimmung bei der Besetzung von Pfarrerstellen, Zinsvergünstigungen, die Mitbenutzung von Gemeindewäldern und -ländereien sowie gleiche Behandlung in alltäglichen Angelegenheiten. Diese Forderungen wurden am Vorabend der Reformation erhoben und bezogen sich auf das "reine Evangelium".
Protagonisten der „Frühbürgerlichen Revolution“ nach Tübke
Schließlich kam es vor den Toren Pfeddersheims zur Schlacht mit dem Heer des Kurfürsten. Besonders der Bereich am St. Georgenberg nördlich von Pfeddersheim wurde zum Schauplatz der Schlacht vom 23. auf den 24. Juni 1525. Hier wurden mehrere Tausend Bauern getötet, und auf dem Pfeddersheimer Kirchplatz wurden viele Anführer hingerichtet. Die Mörstädter Straße wird seit diesem blutigen Ereignis im Volksmund "Bluthohl" genannt.
Ausführlich:
Diese Artikel umfassten Forderungen nach religiöser Reform, wie der unverfälschten Predigt des Evangeliums und der freien Wahl der Pfarrer durch die Gemeinde. Wirtschaftlich verlangten sie die Ablösung von Zinsen und Abgaben an die Geistlichen sowie das Recht auf Jagd, Fischerei und Holzentnahme. Verfassungsrechtlich forderten sie die Aufhebung der Rachtung von 1519 und die Abschaffung aller Privilegien der Geistlichen.
- Jede Gemeinde soll das Recht haben, ihren Pfarrer zu wählen und ihn zu entsetzen (abzusetzen), wenn er sich ungebührlich verhält. Der Pfarrer soll das Evangelium lauter und klar ohne allen menschlichen Zusatz predigen, da in der Schrift steht, dass wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können.
- Von dem großen Zehnten sollen die Pfarrer besoldet werden. Ein etwaiger Überschuss soll für die Dorfarmut und die Entrichtung der Kriegssteuer verwandt werden. Der kleine Zehnt soll abgetan (aufgegeben) werden, da er von Menschen erdichtet ist, denn Gott der Herr hat das Vieh dem Menschen frei erschaffen.
- Ist der Brauch bisher gewesen, dass man uns für Eigenleute (Leibeigene) gehalten hat, welches zu Erbarmen ist, angesehen, dass uns Christus alle mit seinem kostbarlichen Blutvergießen erlöst und erkauft hat, den Hirten gleich wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum erfindet sich mit der Schrift, dass wir frei sind und sein wollen.
- Ist es unbrüderlich und dem Wort Gottes nicht gemäß, dass der arme Mann nicht Gewalt hat, Wildbret, Geflügel und Fische zu fangen. Denn als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm Gewalt über alle Tiere, den Vogel in der Luft und den Fisch im Wasser gegeben.
- Haben sich die Herrschaften die Hölzer (Wälder) alleine angeeignet. Wenn der arme Mann etwas bedarf, muss er es um das doppelte Geld kaufen. Es sollen daher alle Hölzer, die nicht erkauft sind (gemeint sind ehemalige Gemeindewälder, die sich viele Herrscher angeeignet hatten), der Gemeinde wieder heimfallen (zurückgegeben werden), damit jeder seinen Bedarf an Bau- und Brennholz daraus decken kann.
- Soll man der Dienste (Frondienste) wegen, welche von Tag zu Tag gemehrt werden und täglich zunehmen, ein ziemliches Einsehen haben (sie ziemlich reduzieren), wie unsere Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wortes Gottes.
- Soll die Herrschaft den Bauern die Dienste nicht über das bei der Verleihung festgesetzte Maß hinaus erhöhen. (Eine Anhebung der Fron ohne Vereinbarung war durchaus üblich.)
- Können viele Güter die Pachtabgabe nicht ertragen. Ehrbare Leute sollen diese Güter besichtigen und die Gült nach Billigkeit neu festsetzen, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, denn ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohnes würdig.
- Werden der großen Frevel (Gerichtsbußen) wegen stets neue Satzungen gemacht. Man straft nicht nach Gestalt der Sache, sondern nach Belieben (Erhöhungen von Strafen und Willkür bei der Verurteilung waren üblich). Ist unsere Meinung, uns bei alter geschriebener Strafe zu strafen, darnach die Sache gehandelt ist, und nicht nach Gunst.
- Haben etliche sich Wiesen und Äcker, die einer Gemeinde zugehören (Gemeindeland, das ursprünglich allen Mitgliedern zur Verfügung stand), angeeignet. Die wollen wir wieder zu unseren gemeinen Händen nehmen.
- 11. Soll der Todfall (eine Art Erbschaftssteuer) ganz und gar abgetan werden, und nimmermehr sollen Witwen und Waisen also schändlich wider Gott und Ehre beraubt werden.
- Ist unser Beschluss und endliche Meinung, wenn einer oder mehr der hier gestellten Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß wären …, von denen wollen wir abstehen, wenn man es uns auf Grund der Schrift erklärt. Wenn man uns schon etliche Artikel jetzt zuließe und es befände sich hernach, dass sie Unrecht wären, so sollen sie von Stund an tot und ab sein. Desgleichen wollen wir uns aber auch vorbehalten haben, wenn man in der Schrift noch mehr Artikel fände, die wider Gott und eine Beschwernis des Nächsten wären.
Mit der Schlacht bei Pfeddersheim fand der Bauernkrieg im Wesentlichen seinen Abschluss.
Links:
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