Dr. Martin Luther in der Philatelie
Briefmarken zum Thema "Martin Luther"

Urkunde König Heinrichs IV. für Worms

Die Urkunde von 1074 für Worms, auch als "Privilegium Heinrici IV." bekannt, ist von historischer Bedeutung, da sie als die älteste erhaltene deutsche Königsurkunde für die Einwohner einer Stadt gilt.



Vorgeschichte:

Im Sommer 1073 führte der Sachsenkrieg für König Heinrich IV. zu einem Desaster, als er auf der Harzburg von sächsischen Aufständischen belagert wurde. In der Nacht vom 9. auf den 10. August 1073 gelang es ihm, der Belagerung zu entkommen, und er floh nach Würzburg. Von dort begab er sich an den Oberrhein, wo die Stammlande seiner Familie lagen. Auf dem Weg erkrankte er in Ladenburg, einem Ort im Einflussbereich des Bischofs von Worms.
Tonrelief, welches Heinrich IV. hoch zu Roß oder Pferd zeigt. Das Relief hat eine Größe von 31x19cm und damit das Maß und die Größe eines Biberschwanz Dachziegels. Das Relief wurde in den 1970er Jahren durch das Dachziegelwerk Lauterbach, Vogelsberg, in Handarbeit als Wandschmuck hergestellt. Seinerzeitige Eigentümer des Dachziegelwerkes waren die Freiherrn Riedesel zu Eisenbach. Dies erklärt auch die rückseitige Gravur, ein Eselskopf. Gewicht: 1807 Gramm
Tonrelief, welches Heinrich IV. hoch zu Roß oder Pferd zeigt.
Das Relief hat eine Größe von 31x19cm und damit das Maß und die Größe eines Biberschwanz Dachziegels. Das Relief wurde in den 1970er Jahren durch das Dachziegelwerk Lauterbach, Vogelsberg, in Handarbeit als Wandschmuck hergestellt.
Seinerzeitige Eigentümer des Dachziegelwerkes waren die Freiherrn Riedesel zu Eisenbach. Dies erklärt auch die rückseitige Gravur, ein Eselskopf. Gewicht: 1807 Gramm



In dieser Zeit revoltierten Ende November oder Anfang Dezember 1073 die Einwohner von Worms gegen ihren Stadtherrn, Bischof Adalbert von Worms. Sie vertrieben dessen Militär und boten dem König Schutz in ihrer stark befestigten Stadt an. Dieses Ereignis gilt als das früheste Zeugnis für eine selbstorganisierte militärische Reaktion der Stadtbewohner gegen ihren Stadtherren.
Die Urkunde von 1074 stellt die Ereignisse so dar, dass der König sich an die Großen des Reiches wandte und nicht direkt an die Einwohner von Worms. Die Quellen schweigen weitgehend über das Konfliktpotential zwischen dem Bischof als Stadtherrn und seinen Untertanen. Der König erhielt einen festlichen Empfang in Worms, übernahm die Stadtherrschaft und ein Bischof sollte für etwa ein halbes Jahrhundert nicht zurückkehren.
Trotz möglicher Bedenken aufgrund der ständischen Gesellschaftsstruktur agierte der König mit bewaffneten Einwohnern, einschließlich der Juden. Dies könnte auf die Notwendigkeit der Verteidigung der Stadtbefestigung zurückzuführen sein. Heinrich IV. zeichnete sich insgesamt durch eine Politik aus, die etablierte Eliten und Verfahren umging, was häufig zu Konflikten führte. Schon 1068 gewährte er auf Ersuchen des Bischofs von Halberstadt Rechte an eine Gemeinschaft von Kaufleuten, was die älteste erhaltene Königsurkunde für eine Handelsgemeinschaft darstellt.

 

Im Zweiten Weltkrieg zerstörtes Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
Historische Postkarte (Copy Right: Stadtarchiv der Stadt Worms)
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
Historische Postkarte (Copy Right: Stadtarchiv der Stadt Worms)
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
PK 1905 Worms - Rathaussaal
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
PK 1905 Worms Kaisersaal im Rathaus
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
PK 1906 Worms Rathaussaal
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
PK 1907 Rathaussaal mit Fresco-Gemälde von Prof. Hermann Prell - Verleihung von Privilegen durch Kaiser Heinrich IV an den Magstrat
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
PK 1908 Kaisersaal im Rathaus
Gemälde von Hermann Prell von 1883: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger von Worms
PK 1937 Worms - Neuer Kaisersaal im Rathaus

 


König Heinrich IV. belohnt die Treue der Wormser Fernhändler durch eine Urkunde vom 18. Januar 1074, die sie von Zöllen an verschiedenen Orten befreit. Die Einleitung der Urkunde nennt Heinrich IV. als Aussteller.
Der Kontext der Urkunde betont die herausragende Hilfe, die Worms dem König in einer politisch schwierigen Situation leistete. Die anderen Städte hätten sich gegen den König verschlossen, während Worms sich bewaffnet für ihn offen hielt. Die Hilfeleistung der Wormser wird als vorbildlich dargestellt, und sie werden als würdiger als Bürger jeder anderen Stadt betrachtet. Die Urkunde dient auch als politisch-programmatisches Manifest, das andere Städte ermutigt, gegen ihre Stadtherren zu rebellieren, wenn diese sich gegen den König stellen.
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Urkunde König Heinrich IV - Worms vom 18.01.1074 (Rückseite)
  • Urkunde König Heinrich IV - Worms vom 18.01.1074 (zusammen gefaltet)
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde
  • Siegel König Heinrich IV, Worms, Urkunde

Die Urkunde von König Heinrich IV. vom 18. Januar 1074 befreit die Wormser von königlichen Zöllen in verschiedenen Städten als Anerkennung für ihre Hilfe. Dies ist die erste Zollbefreiung für eine Stadtgemeinde und bleibt bis zur frühstaufischen Zeit die letzte. Die Begünstigten sind nicht eindeutig benannt, aber es wird angenommen, dass die autonome Organisation der Einwohnerschaft, insbesondere einer Gruppe von jüdischen und christlichen Fernhändlern, entscheidend war.
Die Urkunde spricht die Einwohner als habitores, cives und judei et coeteri Uvormatienses an. Dies markiert einen neuen Anfang, da es das erste königliche Privileg für Einwohner einer Stadt ist, nicht für den Stadtherrn. Der Begriff cives wird hier erstmals für Einwohner verwendet und wird später hauptsächlich für italienische Städte genutzt. Dies weist auf den Beginn eines neuen städtischen Selbstverwaltungskonzepts hin.
Die Tatsache, dass der König mit Nicht-Adeligen zusammenarbeitete, wirft Fragen zu Rang und Ehre auf, die in der mittelalterlichen Gesellschaft hochsensibel waren. Die erhaltene Urkunde und andere aus dieser Zeit deuten darauf hin, dass es eine Selbstorganisation der Bürger gab, die die Bewahrung dieser Dokumente sicherstellte und eine rudimentäre Form einer institutionalisierten Stadtgemeinde darstellte. Es bleibt jedoch unklar, wie diese Zusammenarbeit von Zeitgenossen wahrgenommen oder problematisiert wurde.

Meissen Thaler: 16, Kaiser Heinrich d. IV. Meissen Thaler: 16, Kaiser Heinrich d. IV. - mit handbemaltem Goldrand
Zeugen
Siegel Heinrich IV.
Der geringe Umfang der Zeugenliste spiegelt die prekäre Situation Heinrich IV. an der Wende der Jahre 1073/74: Mit nur noch wenigen Anhängern hatte er sich nach Worms in Sicherheit bringen können. Als Zeugen nennt die Urkunde:

Erzbischof Liemar von Bremen (Amtszeit: 1072 und 1101)
Bischof Eberhard / Eppo von Naumburg (genannt zwischen 1045 und 1079)
Bischof Dietrich von Verdun (Amtszeit: 1046 oder 1047–1089)
Bischof Hermann von Bamberg (Bischof von 1065 bis 1075, † 1084)
Bischof Burchard von Basel (um 1040–1107)

Die Urkunde ist lateinisch abgefasst. Sie misst 72 bis 71,3 × 56,5 bis 56,8 cm. Die Kanzlei hat bei der Gestaltung der Urkunde ihr gesamtes damals zur Verfügung stehendes Spektrum für eine königlichen Urkunde eingesetzt und sie sprachlich-stilistisch elegant gestaltet. Die Urkunde trägt das Handzeichen des Königs. Das Siegel ist erhalten. Verantwortlich für die Ausführung war der Kanzler Adalbero in Vertretung des Erzkanzlers Siegfried. Copy Right: Stadtarchiv der Stadt Worms


Die Urkunde ist lateinisch abgefasst. Sie misst 72 bis 71,3 × 56,5 bis 56,8 cm. Die Kanzlei hat bei der Gestaltung der Urkunde ihr gesamtes damals zur Verfügung stehendes Spektrum für eine königlichen Urkunde eingesetzt und sie sprachlich-stilistisch elegant gestaltet. Die Urkunde trägt das Handzeichen des Königs. Das Siegel ist erhalten. Verantwortlich für die Ausführung war der Kanzler Adalbero in Vertretung des Erzkanzlers Siegfried.

Übersetzung: Heinrichs IV. Privileg für Worms (18. Januar 1074)
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich [IV., König 1056- Es ist Aufgabe königlicher Gewalt und Güte, den Dienst aller Leute mit an­gemessenen guten Gaben zu entgelten [belohnen], in der Weise also, dass diejenigen, die sich in der Ergebenheit des Dienstes besonders bereitwillig zeigen, auch beim Entgelten des Dienstes sich freuen können, als besonders verdienst­lich und besonders erhaben beurteilt zu werden. Und unter diesen haben Wir die Ein­wohner der Stadt Worms nicht eines ganz kleinen, sondern eines ganz großen und be­sonderen Entgelts für würdig, nein: für würdiger als alle Bürger jeglicher Städte ange­sehen – sie , von denen Wir wissen, dass sie in der ganz großen Erschütterung des Reiches mit ganz großer und besonderer Treue gewonnen hatten. Und diese Treue ha­ben Wir deswegen so hervorragend genannt: Während alle Fürsten des Reiches unter Missachtung des heiligen Bandes der Treue gegen Uns wüteten, gaben sie allein sich gleichsam dem Untergang preis und unterstützten Uns gegen den Willen aller. Denn während alle Städte [...] bei Unserem Herannahen die Tore schlossen, während man Wachposten zur Nacht abwechselnd verteilte [...], hat allein Worms mit der allgemeinen Zustimmung der Bürger [...] uns einziehen lassen. [...] Daher sollen sie bei der gebührenden Belohnung ihres Dienstes allen als Beispiel die­nen, die alle in der Bewahrung des heiligen Bandes der Treue übertroffen haben. [...]
Diese Förderung lässt sich zwar in wenigen Worten zusammenfassen, doch in deren Einschätzung selbst wird sie nicht als geringfügig, sondern als willkommen und ehrenvoll angesehen. Denn die Abgaben, die man in deutscher Sprache als „Zoll“ be­zeichnet, welche die Juden und die anderen Wormser in allen Zollstätten des Königs – also Frankfurt, Boppard, Hammerstein, Dortmund, Goslar, Enger – bei der Durchreise zu zahlen verpflichtet waren, haben Wir den Wormsern erlassen, so dass sie künftig keinen "Zoll“ mehr zahlen.
Und dies haben Wir in Gegenwart Unserer Fürsten – also Liemars des Erzbischofs von Hamburg, der Bischöfe Ebbo von Naumburg, Dietrich von Verdun, Hermann von Bamberg und Burkard von Basel – sowie der übrigen Getreuen von Christus und von Uns rechtskräftig gemacht. Dass diese Rechtsbestätigung, die über die Aufhebung des genannten „Zolls“ stattfand, keiner unserer Nachfolger, also keiner der Könige oder Kaiser, aufhebt, bitten wir inständig, und Wir verbürgen Uns für die wünschenswerte Dauerhaftigkeit der Handlung eines jeden. Wer – und das sei ferne! – Uns dabei irgendwie schwächt, möge gewiss sein, dass er sich selbst und was er tut schwächt. Diese Bestätigung, die, wie man unten sieht, mit eigener Hand auf dieser Urkunde, die Wir haben schreiben lassen, eingeschrieben und mit dem Aufdruck Unseres Siegels versehen ist, haben Wir der Kenntnis allen künftigen und gegenwärtigen Volkes hinterlassen.
Handzeichen des Herrn Heinrich IV., des allerdemütigsten und unüberwindlichsten Königs. Ich, Kanzler Adalbero, habe in Vertretung des Erzkanzlers Siegfried die Aus­fertigung beglaubigt. Gegeben am 18. Januar, im Jahre der Geburt des Herrn 1074, in der 12. Indikation [=Steuerzyklen], aber im 19. Jahr des Herrn Heinrich, des 4. Königs seines Namens, dem 17. Jahr seines Königtums; geschehen zu Worms; Heil und Segen im Namen Gottes. Amen.

Zitiert nach: Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250. Ausgewählt und übersetzt von Lorenz Weinrich. Darmstadt 1977. (=Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 32), S. 133 u. 135. (Gekürzt und geringfügig sprachlich bearbeitet).

Sonderstempel 16.06.2024 - 950 Jahre kommunale Selbsverwaltung - Kaiser Heinrich IV Sonderstempel 16.06.2024 - 950 Jahre kommunale Selbsverwaltung - Kaiser Heinrich IV

An der Wormser Kulturnacht am Samstag, 15. Juni 2024, präsentiert der Briefmarkensammlerverein Worms e.V. eine Sonderausstellung zum Thema "Urkunde König Heinrichs IV. für Worms". Darüber hinaus gibt der Verein eine Sonderbriefmarke und einen Sonderstempel durch die Deutsche Post heraus.


Gedenkmedaille "950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms"

Am 18.01.1074 verlieh König Heinrich eine Urkunde an Wormser Bürger, die ihn bei seiner Flucht aus Sachsen. Diese Urkunde war die erste ihrer Art, die im damaligen deutschen Reich verliehen wurde. Die Sonderprägung zeigt ein Siegel von König Heinrich IV. sowie sein damaliges Signe. Aus reinstem Silber gefertigt und in Handarbeit gepägt wird es nur 950 Exemplare dieser besonderen Prägung geben.

Die Gedenkmedaille kann in Worms im Raschi-Haus für 69 Euro erworben werden.
Alternativ kann man sie hier auch online bestellen: EUROMint

"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms" Gedenkmedaille
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms"
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms" Gedenkmedaille
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms"
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms" Gedenkmedaille
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms"
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms" Gedenkmedaille
"950 Jahre Urkunde Heinrich IV. für Worms"

Stadt Worms

PDF Ausführliche Infos zur Urkunde



Bild im Rathaus

König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger der Stadt.
1883 schuf Hermann Prell (1854–1922) für den Ratssaal im neuen Wormser Rathaus ein monumentales Fresko, das die Übergabe der Urkunde durch den König an die Bürger der Stadt 1074 zum Thema hatte. Das Fresko wurde zusammen mit dem Gebäude im Zweiten Weltkrieg bei einem Luftangriff am 21. Februar 1945 zerstört.
Bild im Rathaus König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger der Stadt. 1883 schuf Hermann Prell (1854–1922) für den Ratssaal im neuen Wormser Rathaus ein monumentales Fresko


Beim Wiederaufbau nach dem Krieg erhielt der Rathausneubau eine Reminiszenz an das untergegangene Gemälde: Eine Wand des repräsentativen Treppenaufgangs zum zweiten Obergeschoss trägt ein Sgraffito des Künstlers Gerhard Pallasch (1923–1995) mit dem gleichen Thema: König Heinrich IV. übergibt die Urkunde von 1074 an die Bürger der Stadt.


Entwürfe für das Sgraffito im Rathaus von Gerhard Pallasch

Entwürfe für das Sgraffito im Rathaus von Gerhard Pallasch, Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Gerhard Pallasch
Entwürfe für das Sgraffito im Rathaus von Gerhard Pallasch, Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Pallasch - Entwurf Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms 2
Entwürfe für das Sgraffito im Rathaus von Gerhard Pallasch, Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Pallasch - Entwurf Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Entwürfe für das Sgraffito im Rathaus von Gerhard Pallasch, Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Pallasch - Entwurf Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Entwürfe für das Sgraffito im Rathaus von Gerhard Pallasch, Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms
Pallasch - Entwurf Heinrich IV übergibt Urkunde an Worms

 

Am 5. Juni 1923 wurde Pallasch in Edigheim, einem Stadtteil Ludwigshafens, geboren. Am 5. Oktober 1995 verstarb er in Worms, wo er seit 1954 als freischaffender Künstler gewirkt hatte.  Von 1950 bis 1953 war er Bühnenbildner am damals noch so genannten Städtischen Theater Worms. Die Brüstung der Empore im Zuschauerraum des Theatersaals ziert noch heute ein Blattsilberrelief, das er geschaffen hat. Außerdem fertigte Pallasch auch für die Fastnachtsposse der Wormser Narrhalla Bühnenbilder an. Bekannt ist er vor allem für sein grafisches Werk, darunter Zeichnungen und Buchillustrationen.

In Heidelberg studierte Gerhard Pallasch Kunstgeschichte, in Stuttgart und Mainz Malerei und Grafik. Mit einem Stipendium des Landes Rheinland-Pfalz besuchte er 1951 die École Nationale des Beaux Arts in Paris. 1954 heiratete er Rosemarie Fluch und eröffnete mit ihr ein Atelier in Worms. Ein weiteres Stipendium ermöglichte Pallasch 1955 den Besuch der Sommerakademie für Bildende Künste in Salzburg unter Leitung von Oskar Kokoschka, einem der berühmtesten Maler des 20. Jahrhunderts.
Neben zahlreichen Ausstellungen im In- und Ausland widmete er sich neben der Malerei und Grafik, darunter Buchillustrationen und Pressezeichnungen, auch Wandgestaltungen in und an öffentlichen Gebäuden, darunter Fresken, aber ebenso Arbeiten mit Keramik, Sichtbeton, Edelstahl und Blattsilber.
Die Stadt Colombes verlieh Gerhard Pallasch 1963 und 1968 den Ersten Preis für Malerei. Das rheinland-pfälzische Kultusministerium, die Bezirksregierung Pfalz, die Pfalzgalerie Kaiserslautern sowie die Städtische Gemäldegalerie Worms und die Stadt Frankenthal haben Bilder von Pallasch erworben.

 

Sgraffito ist eine Kunsttechnik, bei der eine Oberfläche, typischerweise eine Wand oder eine Keramik, durch Schaben, Kratzen oder Ritzen gestaltet wird. Es entsteht ein dekoratives Muster oder Bild, indem die oberste Schicht einer zweifarbigen oder mehrfarbigen Oberfläche entfernt wird, um die darunter liegende Farbe freizulegen. Diese Technik wurde historisch oft in der Architektur verwendet, insbesondere während der Renaissance und des Barock, um Fassaden zu verzieren. Heute wird Sgraffito auch in anderen Kunstformen wie Keramik und Malerei angewendet.



 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos
Instagram