Dr. Martin Luther in der Philatelie
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Wormser Konkordat von 1122

Am 22. Februar 1076 setzte Gregor VII. – seit 1073 römischer Papst – auf der Fastensynode in Rom den König ab, exkommunizierte ihn und löste alle Christen von den Treueiden, die sie Heinrich geschworen hatten. Grund für diesen radikalen Schritt, der in der ganzen Christenheit für großes Aufsehen sorgte, war eine Auseinandersetzung um den Mailänder Bischofsstuhl, in deren Zuge der König am 24. Januar 1076 auf dem Hoftag zu Worms die Wahl des Papstes für ungültig und ihn damit als abgesetzt erklärt hatte.

Die nachfolgende Exkommunikation des Papstes durch Bischof Wilhelm von Utrecht konnte den Zusammenbruch der Position Heinrichs IV. nicht verhindern. Nach dem Kirchenbann fielen viele der deutschen Fürsten, die Heinrich bis dahin unterstützt hatten, von ihm ab. Schließlich entschieden sich die Fürsten des Reiches, dass sich der König bis Februar 1077 von dem Bann befreien müsse, andernfalls werde man zur Wahl eines neuen Königs schreiten und Heinrich für abgesetzt erklären. Weiterhin musste sich der König schriftlich dazu verpflichten, die Amtsenthebung des Papstes zu widerrufen und ihm Gehorsam und Genugtuung zu leisten.

FDC n° 1699 - Abbaye de Cluny - 23/6/1990 Im 11. Jahrhundert geht vom Kloster Cluny eine kirchliche Reformbewegung aus, die diese Laieninvestitur abschaffen möchte. Zunehmend beanspruchen die Päpste das Investiturrecht für sich. Cluny war ein bedeutendes Benediktinerkloster in Burgund und als Ausgangspunkt bedeutender Klosterreformen eines der einflussreichsten religiösen Zentren des Mittelalters. Ihre Kirche war zeitweise das größte Gotteshaus des Christentums (FDC n° 1699 - Abbaye de Cluny - 23/6/1990)


 

Als Gang nach Canossa bezeichnet man den Bitt- und Bußgang des römisch-deutschen Königs Heinrich IV. von Dezember 1076 bis Januar 1077 zu Papst Gregor VII. zur Burg Canossa, wo dieser sich als Gast der Markgräfin Mathilde von Tuszien aufhielt. Dies war notwendig geworden, nachdem Heinrich IV. im Zuge seiner Auseinandersetzung mit dem Papst exkommuniziert worden war. Gemäß zeitgenössischen Quellen soll der König drei Tage lang vor den Toren der Burg um die Wiederaufnahme in die Kirche gefleht haben. Schließlich gewährte ihm der Papst Einlass und erteilte ihm die Absolution. Der Bußgang war ein Höhepunkt eines Streits zwischen dem Römischen Königtum und dem Papsttum um das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Macht und um die Rolle der Reichskirche. In der späteren Geschichtsschreibung gab und gibt es eine Tendenz zur Überhöhung der Ereignisse, wobei die Zeitgenossen dem Bußgang im Vergleich zur vorangegangenen Bannung des Königs eher geringe Bedeutung beimaßen.

 

Im heutigen Sprachgebrauch wird ein als erniedrigend empfundener Bittgang im übertragenen Sinn als „Gang nach Canossa“ oder „Canossagang“ bezeichnet.

 

 

Bild der Burgruine Canossa in der Emilia-Romagna aus dem Jahr 2009. Von dem ursprünglichen Bau, vor dem Heinrich drei Tage lang ausgeharrt hat, ist nichts mehr erhalten.



Heinrich und Gregor trafen schließlich auf der Burg Canossa der Mathilde von Canossa aufeinander. Lampert von Hersfeld beschrieb die Bußhandlung des Königs so:

„Hier stand er nach Ablegung der königlichen Gewänder ohne alle Abzeichen der königlichen Würde, ohne die geringste Pracht zur Schau zu stellen, barfuß und nüchtern, vom Morgen bis zum Abend, das Urteil des Papstes erwartend. So verhielt er sich am zweiten, so am dritten Tage. Endlich am vierten Tag wurde er zu ihm [Gregor] vorgelassen, und nach vielen Reden und Gegenreden wurde er schließlich […] vom Bann losgesprochen.“
– Lampert von Hersfeld: Annalen, ad a. 1076/1077

 

Mathilde von Canossa (auch Mathilde von Tuszien; * um 1046; † 24. Juli 1115 in Bondeno) 70 Cent Individual: Mathilde von Canossa (auch Mathilde von Tuszien; * um 1046; † 24. Juli 1115 in Bondeno)

 


Der genaue Ablauf der Bußhandlung scheint nach der Ankunft des Königs von Unterhändlern beider Seiten ausgehandelt worden zu sein. Am 25. oder 28. Januar 1077 wurde Heinrich schließlich Einlass gewährt. Nachdem er seine Sünden bekannt hatte, wurde er von Gregor vom Bannfluch gelöst. Im Anschluss an die Lösung des Bannes wurde in der Kapelle der Burg die Messe gefeiert und ein Versöhnungsmahl abgehalten. Lampert von Hersfeld behauptet, dass der König in der Messfeier den Empfang der heiligen Kommunion aus der Hand des Papstes abgelehnt habe. In der Forschung wird diese Darstellung zumeist als Erfindung und antisalische Propaganda gewertet, da Gregor nicht versucht hat, dieses Vergehen gegen Heinrich zu verwenden.

Von Historikern wird der Bußgang im Allgemeinen als taktischer Schachzug des Königs angesehen, um der drohenden Absetzung durch die Fürsten zu entgehen. Heinrich IV. erlangte durch die Aufhebung des Bannes einen Großteil seiner Handlungsfreiheit zurück, hatte letztendlich also sein Ziel erreicht, dabei jedoch nicht unerheblich an Prestige eingebüßt. Gleichzeitig war aber „das Ringen um die höhere Autorität[...] für alle Welt sichtbar zugunsten des Papstes entschieden, so daß es im Grunde eines förmlichen Widerrufs der Wormser Absage an «Hildebrand» und einer erneuten Anerkennung von Gregors Hirtengewalt nicht mehr bedurfte“

Um seine volle Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen, zog der damals 26-jährige Heinrich dem Papst nach Italien entgegen. Die ihm feindlich gesinnten Herzöge Süddeutschlands versperrten ihm allerdings die von ihnen kontrollierten einfachen Alpenübergänge, so dass Heinrich den weiten und gefährlichen Umweg über Burgund und den Col du Mont Cenis nehmen musste. Der anstrengende Alpenübergang wurde von dem Geschichtsschreiber Lampert von Hersfeld, einem Anhänger des Papstes, in seinen Annalen wie folgt beschrieben:

 

„Sie krochen bald auf Händen und Füßen vorwärts, bald stützten sie sich auf die Schultern ihrer Führer; manchmal auch, wenn ihr Fuß auf dem glatten Boden ausglitt, fielen sie hin und rutschten ein ganzes Stück hinunter; schließlich gelangten sie doch unter großer Lebensgefahr in der Ebene an.“
– Lampert von Hersfeld: Annalen, ad a. 1076/1077


In der älteren Forschung (Augustin Fliche, Paul Fournier) galt vor allem Ivo von Chartres als Wegbereiter des Wormser Konkordats. Seit 1959 ist dies allerdings stark bestritten worden und die Differenz zwischen Ivos pragmatischen Kompromissen in Einzelfällen und dem Vertrag von 1122 betont worden.[

70 Cent Individual: Ivo von Chartres 70 Cent Individual: Ivo von Chartres, französisch Yves de Chartres (* um 1040 vermutlich in Chartres; † 23. Dezember 1115 in Chartres)



Das Wormser Konkordat vom 23.09.1122

Das Wormser Konkordat auch als Pactum Calixtinum sive Heinricianum bezeichnet, ist ein am 23. September 1122 in Worms öffentlich ausgetauschtes Konkordat zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., mit dem der Investiturstreit beigelegt wurde.

 


Kaiser Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf die Investitur mit Ring und Stab, den Symbolen für die geistliche Ehe mit der Kirche und das priesterliche Hirtentum. Die Bischöfe wurden durch die Domkapitel gewählt. Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt und der Gewählte dann mit den Hoheitsrechten, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch das Zepter als weltlichem Investitursymbol belehnt werden solle („Zepterlehen“).


Papst Calixt II Vatikan Papst Calixt II Litho AK 1903


Während im deutschen Teil des Kaiserreichs die Verleihung der Regalien durch den Kaiser vor der Weihe vorgesehen war, sollte sie in Italien und Burgund erst nach der Weihe erfolgen, wodurch dort der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging.

Kaiserliche Urkunde (Heinricianum)
Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf das Recht der Investitur und verzichtete im Wormser Konkordat auf die Investitur mit Ring und Stab. Des Weiteren gewährte er jeder Kirche die Wahlfreiheit der Investitur:
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener römischer Kaiser, – aus Liebe zu Gott, zur heiligen römischen Kirche und zum Herrn Papst Calixt sowie zum Heil meiner Seele – überlasse Gott, Gottes heiligen Aposteln Petrus und Paulus und der heiligen katholischen Kirche jegliche Investitur mit Ring und Stab, und ich erlaube, dass in allen Kirchen, die es in meinem König- und Kaiserreich gibt, kanonische Wahlen und freie Weihen stattfinden. 

Die Besitzungen und Regalien des heiligen Petrus, die seit Beginn dieses Streits bis zum heutigen Tage – zur Zeit meines Vaters oder auch zu meiner Zeit – weggenommen wurden, werde ich, soweit ich sie besitze, der heiligen römischen Kirche zurückerstatten, soweit ich sie aber nicht besitze, werde ich getreulich helfen, dass sie zurückerstattet werden. Auch die Besitzungen aller anderen Kirchen und Fürsten und anderen, Geistlicher wie Laien, die in diesen Wirren verloren wurden, werde ich nach dem Rat der Fürsten und gemäß der Gerechtigkeit nun, soweit ich sie besitze zurückgeben, soweit ich sie nicht besitze, werde ich getreulich helfen, dass sie zurückgegeben werden. Und wahren Frieden gebe ich dem Herrn Papst Calixt, der heiligen römischen Kirche und allen, die auf deren Seite stehen und standen. Und worin die heilige Römische Kirche Hilfe anfordert, darin werde ich ihr getreulich helfen, und worüber sie bei mir Klage führt, darüber werde ich ihr gebührende Gerechtigkeit verschaffen. All das wurde verhandelt mit Zustimmung und Rat der Fürsten. Deren Namen sind hier verzeichnet: [...] Ich Friedrich, Erzbischof von Köln und Erzkanzler, habe die Ausfertigung beglaubigt.“
70 Cent Individualmarke Siegel Heinrich V. im Hintergrund Pergamenturkunde DAS WORMSER KONKORDAT ZWISCHEN PAPST CALIXTUS UND KAISER HEINRICH V. [Worms, 23. September 1122] Pergamenturkunde, 464x442mm, durch Feuchtigkeit etwas fleckig. ASV, A.A., Arm. I‑XVIII, 62 Mit dem Urkundenaustausch zur Bestätigung der Vereinbarungen um die kirchliche Investitur, die im September 1122 zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixtus II. in Worms erzielten worden waren, wurde der sogenannte «Investiturstreit» beendet, der mit der Auseinandersetzung zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. begonnen hatte. Das Konkordat zwischen den beiden geistlichen und weltlichen Autoritäten war in den beiden Urkunden, die Calixtus II. und Heinrich V. bei dieser Gelegenheit einander austauschten, ausführlich und genau bezeugt: der Kaiser überreichte dem Papst das Dokument, das die übereingekommene Vereinbarung bestätigte, und genauso verfuhr der Papst dem Kaiser gegenüber. Unglücklicherweise ging die Urkunde Papst Calixtus’ II. an Heinrich V. verloren, während diejenige Heinrichs and den Papst, auch «Privilegium Calixtinum» genannt, im Vatikanischen Archiv erhalten ist. Die Urkunde, deren äußere Erscheinung sehr bescheiden wirkt, überliefert die Hauptpunkte des berühmten Konkordats, genauer gesagt die Verpflichtungen des Kaisers gegenüber der Kirche. Es wurde die doppelte Investitur festgelegt: die kirchliche (der Bischöfe) nur der Kirche und die feudale (auch der Bischöfe) dem Kaiser zufallend; letzterer konnte sie aber vom diesem Zeitpunkt an nur mit dem Szepter und nicht mehr mit dem Ring und Stab durchführen. Das Versprechen des Kaisers beginnt ohne irgendeine Einleitung direkt in der ersten Zeile (Ego Henricus, Dei gratia Romanorum imperator augustus, pro amore Dei et Sanctae Romanae Aecclesiae et domini papae Calixti et pro remedio animae meae, dimitto Deo et sanctis Dei apostolis Petro et Paulo Sanctaeque Catholicae Aecclesiae omnem investituram per anulum et baculum, et concedo in omnibus aecclesiis, quae in regno vel imperio meo sunt, canonicam fieri electionem et liberam consecrationem).
Uganda The Popes of Millenium Callistus II 1119-24 Uganda The Popes of Millenium Callistus II 1119-24 (unten rechts Papst Calixti)



Päpstliche Urkunde (Calixtinum)
Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt, der Gewählte aber mit den Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch das Zepter belehnt werden solle:
„Ich, Bischof Calixt, Knecht der Knechte Gottes, verleihe Dir, meinem geliebten Sohn Heinrich, von Gottes Gnaden erhabenem Kaiser der Römer, dass die Wahlen der Bischöfe und Äbte des deutschen Königreiches, soweit sie dem Reich zugehören, in deiner Gegenwart stattfinden, aber ohne Simonie und irgendwelche Gewalt: Wenn daher zwischen den Parteien Streit entsteht, so mögest du nach Rat oder Urteil des Metropoliten und der Mitbischöfe dieser Kirchenprovinz dann der verständigeren Partei Zustimmung und Hilfe zukommen lassen. Der Erwählte aber soll von dir durch das Zepter die Regalien erhalten, und er soll das leisten, was er dir aufgrund dessen rechtens schuldet. In den anderen Gebieten des Kaiserreiches jedoch soll der Geweihte innerhalb von sechs Monaten von dir die Regalien durch das Zepter erhalten und er soll das leisten, was er dir aufgrund dessen rechtens schuldet; ausgenommen bleibt alles, was anerkanntermaßen der römischen Kirche rechtlich gehört. Worüber du künftig bei mir Klage erhebst und Hilfe erbittest, darüber werde ich dir dem Auftrag meines Amtes gemäß Hilfe gewähren. Wahren Frieden gebe ich dir und allen denen, die auf deiner Seite stehen oder standen zur Zeit dieses Streites.“


 

Heinrich V. (* 1081 oder 1086 möglicherweise am 11. August; † 23. Mai 1125 in Utrecht) aus der Familie der Salier war ab 1098 Mitkönig seines Vaters, Kaiser Heinrichs IV., ab 1106 römisch-deutscher König und von 1111 bis 1125 römisch-deutscher Kaiser.

In den Konflikten Kaiser Heinrichs IV. mit den Großen des Reiches und dem Reformpapsttum um die Anerkennung seiner Königsherrschaft verbündete sich Heinrich V. mit den Gegnern seines Vaters. Nach dessen Sturz im Jahr 1106 herrschte Heinrich V. fünf Jahre lang im Konsens mit den Großen. Das Jahr 1111 gilt als Wendepunkt seiner Königsherrschaft. Kurz vor seiner Kaiserkrönung versuchte Heinrich vergeblich, den Bischöfen ihre Regalien zu entziehen. Um wenigstens das bisherige Investiturrecht, also die Amtseinsetzung Geistlicher, zu wahren, nahm er Papst Paschalis II. gefangen und erzwang seine Kaiserkrönung. Nach 1111 wandte sich der König von einer gemeinsamen Herrschaft mit den Fürsten ab und wieder früheren autokratischen Herrschaftsformen der Salier zu. Heinrich focht seine Konflikte mit den Großen zunehmend kompromisslos aus, scheiterte aber mit dem Versuch, die Herrschaftsmöglichkeiten gegenüber Kirche und Fürsten in Sachsen, am Mittel- und am Niederrhein zu vergrößern. Die Fürsten übernahmen die Verantwortung für den Frieden im Reich. Sie zwangen Heinrich im Würzburger Fürstenspruch von 1121 zum Ausgleich mit dem Papsttum, der zum Wormser Konkordat führte, mit dem 1122 der Investiturstreit endete. In seinen letzten Lebensjahren fand der König kaum noch Unterstützung bei den Großen. Das Itinerar, also die „Reiseroute“ des Königs in einem Reich ohne Hauptstadt, beschränkte sich fortan auf den Westen des Reiches. Heinrich war seit 1114 mit Mathilde von England verheiratet. Da die Ehe ohne männlichen Nachkommen blieb, war Heinrich V. der letzte Kaiser aus dem Geschlecht der Salier.

 


Aus der Königswahl von 1125 ging der sächsische Herzog Lothar von Süpplingenburg als Sieger hervor und wurde nach Abschluss der Wahlversammlung in Mainz vom 24. August bis zum 1. oder 2. September unter der Leitung des Mainzer Erzbischofs Adalbert I. am 13. September in Aachen zum König gekrönt.


Namensgeber "Wormser Konkordat"


Konkordat = Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat und einer Glaubensgemeinschaft.
Der Begriff Konkordat wurde erstmals von Gottfried Wilhelm Leibniz 1693 gebraucht.


Gottfried Wilhelm Leibniz (* 21. Junijul. / 1. Juli 1646 greg. in Leipzig, Kurfürstentum Sachsen; † 14. November 1716 in Hannover, Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg) war ein deutscher Philosoph, Mathematiker, Jurist, Historiker und politischer Berater der frühen Aufklärung. Er gilt als der universale Geist seiner Zeit und war einer der bedeutendsten Philosophen des ausgehenden 17. und beginnenden 18. Jahrhunderts sowie einer der wichtigsten Vordenker der Aufklärung. Im 18. Jahrhundert wird er vielfach als „Gottfried Wilhelm Freiherr von Leibniz“ bezeichnet; jedoch fehlt bislang eine Beurkundung über eine Nobilitierung.
In frühen Schriften anderer Autoren wurde sein Nachname – analog zu demjenigen seines Vaters, Friedrich Leibnütz, und dessen väterlichen Vorfahren – auch „Leibnütz“, teils auch „Leibnitz“ (franz. Godefroi Guillaume Leibnitz) geschrieben. Sein Name wurde auch in verschiedenen Versionen latinisiert, z. B. als Godefridus Guilelmus Leibnitius. Ab 1671 wählte er die Schreibweise „Leibniz“ für seinen Familiennamen.

 



 
 
 
 
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